Cymbal® Flow

FungizidNotfallzulassung:
Hopfen 15.05.2024 - 11.09.2024

Cymbal flow ist ein kuratives Fungizid gegen Kraut- und Knollenfäule in Kartoffeln.

Die flexible Absicherung

- Gezielt für die Anwendung bei sehr starkem Krautfäuledruck
- Kurative Wirkung nach Infektionen von bis zu 48 Stunden
- Niedrige Aufwandmenge

Vor Frost schützen.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

UFI CODE:

DKY0-A08D-X002-AGD4

Wirkungsweise

Cymbal® Flow ist ein lokalsystemisches Fungizid zur Bekämpfung von Phythophthora infestans (Krautfäule) an Kartoffeln. Der Wirkstoff Cymoxanil dringt in die Pflanze ein und wird translaminar gleichmäßig verteilt. Cymbal® Flow wird vorzugsweise in starken Wachstumsphasen bei erhöhtem Infektionsrisiko eingesetzt. Die besondere Stärke von Cymbal® Flow ist in der kurativen Wirkung zu sehen. Zur Unterstützung der protektiven Wirkung ist ein entsprechender Mischpartner notwendig.


Wirkungsmechanismus (FRAC- Gruppe) Cymoxanil: 27

Wirkungsspektrum

NOTFALLZULASSUNG NACH ART. 53 DER EG-VERORDNUNG NR. 1107/2009

PFLANZEN/OBJEKTESCHADORGANISMEN/ZWECKBESTIMMUNG
HopfenFalscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli)

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
KartoffelKraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans)

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Für Cymbal® Flow ist die Tankmischung mit Ranman® Top oder Shirlan® vorgeschrieben.
Aufwandmengen:
Cymbal® Flow 0,5 l/ha + Ranman® Top 0,5 l/ha
Cymbal® Flow 0,5 l/ha + Shirlan® 0,4 l/ha
Abhänging vom Tankmischpartner kann der Einsatz ab dem 9-Blattstadium (bei Mischung mit Shirlan®) oder ab Reihenschluss (bei Mischung mit Ranman® Top) bis zum Beginn der Laubblattvergilbung stattfinden.
Cymbal® Flow kann vorzugsweise in Phasen mit starkem Blattzuwachs bei hohem Infektionsrisiko eingesetzt werden.

HOPFENBAU

Notfallzulassung:Von 15.05.2024 - 11.09.2024
Pflanzenerzeugnisse:Hopfen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 32 bis 55
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Abstand: mind. 21 Tage
Anwendungstechnik: Spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: bis BBCH 37: 0,8 l/ha in 700-1300 l Wasser/ha
bis BBCH 55: 1,2 l/ha in 1300-1900 l Wasser/ha
Max. 2,8 l/ha in der Kultur
Wartezeit: 14 Tage
NT103-1 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NW605-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
* reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 5 m, 90%
NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m
SF275-7HO Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Hopfen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF555-2 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen für 2 Tage nach der Anwendung nicht durch unbeteiligte Dritte betreten werden. Dies kann z. B. durch das Aufstellen von geeigneten Warnschildern erfolgen, die das Betreten der behandelten Fläche verbieten. Dies gilt nicht, sofern landesspezifische Regelungen existieren, durch die abweichende Betretungsverbote festgelegt werden, die mindestens dem im ersten Satz beschriebenen Umfang entsprechen.
SS524 Kopfhaube mit Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen mit schleppergekoppelten Geräten.

Anwendung

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans)
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis (BBCH31 bis BBCH91)
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 6
In der Kultur bzw. je Jahr: 6
im Abstand von mindestens 7 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,5 l/ha in vorgeschriebener Mischung mit Ranman® Top (006860-00) 0,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 600 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans)
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis (BBCH19 bis BBCH91)
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 6
In der Kultur bzw. je Jahr: 6
im Abstand von mindestens 7 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,5 l/ha in vorgeschriebener Mischung mit Shirlan® (034092-00) 0,4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 600 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

Mischbarkeit/Technik

Ansetzen der Spritzbrühe

Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als nötig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen. Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen.
Während des Befüllens ist das Rührwerk einzuschalten. Spritzmittelbehältnis auswaschen und Waschwasser in den Tank geben. Spritzgeräte regelmäßig auf dem Prüfstand testen!

Reinigung

Das Ausbringungsgerät muss nach der Anwendung von Cymbal® Flow und Tankmischungen sorgfältig gereinigt werden. Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen. Zwei weitere Male mit 10% des Tankvolumens spülen und auf der behandelten Fläche ausbringen. Die Anwendung von Agroclean® hat sich bewährt.

Resistenzmanagement

Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB199 Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
SF264 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


Für die Ausbringung in Tankmischung mit Shirlan gilt: (NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% *, 90% *


Für die Ausbringung in Tankmischung mit Shirlan gilt: (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


Für die Ausbringung in Tankmischung mit Ranman Top gilt: (NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen

Erste Hilfe / Hinweise für den Arzt:
- Bei Hautkontakt: Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Sofort einen Arzt rufen.
- Bei Augenkontakt: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort einen Arzt rufen.
- Bei Verschlucken: Mund ausspülen. Kein Erbrechen auslösen. Sofort einen Arzt rufen.
- Nach Einatmung: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und Genussmitteln aufbewahren. Nicht in der Nähe von Arzneimitteln oder Kosmetika lagern. Produkt an einem kühlen, gut belüfteten Ort im Originalbehälter aufbewahren. Vor übermäßiger Hitze und Kälte und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Empfohlene Lagerungstemperatur zwischen 0°C und 30°C.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS05 , GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Gefahr

Gefahrenhinweise:

H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition (Blut, Thymusdrüse, Augen).
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 071 Wirkt ätzend auf die Atemwege.
EUH 208-0029 Enthält Cymoxanil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0098 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.

Notrufnummer: Carechem 24: +49 (0) 89 220 61012.

Haftung

Haftung

Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlenen Zwecke geeignet ist. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus der Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Gebrauchsanleitung beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns hier nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen.

Registrierte Marke

Cymbal® flow: reg. Marke der Certis Belchim B.V.
Shirlan®: reg. Marke der ISHIHARA SANGYO KAISHA, LTD.
Ranman®Top: reg. Marke der ISHIHARA SANGYO KAISHA, LTD.
Pamira®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Agroclean®: reg. Marke der Certis Belchim B.V.
Zulassungsinhaber: Certis Belchim B.V. Stadsplateau 16 NL 3521 AZ Utrecht Telefax Notrufnummer +49 89 220 61012

Vertriebspartner: Certis Belchim B.V. Niederlassung DeutschlandPelikanplatz 3 D 30177 Hannover Telefon 0511- 59 29 5800 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301
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